Sie benötigen Hilfe beim Einkaufen, Wäsche waschen, Putzen etc. Dann bieten wir Ihnen mit unseren Hauswirtschaftsleistungen ein weiteres Spektrum an Leistungen individuell auf Sie abgestimmt an.
Die Behandlungspflege wird durch Ihren Hausarzt über eine Verordnung häuslicher Krankenpflege verordnet. Wir übernehmen die vom Arzt delegierte Leistung sowie die Beantragung und Abrechnung mit den Krankenkasssen.
Sobald Sie einen Pflegegrad haben und Pflegegeldleistungen erhalten, sind Sie dazu verpflichtet Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI durchführen zu lassen. Gerne übernehmen wir diese Leistungen und erbringen den Nachweis für Ihre Pflegekasse.
Wir bieten Ihnen eine große Vielfalt an weiteren Leistungen an.
Egal ob Verordnungs- oder Medikamentenservice, Vermittlung von weiteren Dienstleistern wie Fußpflege, Friseur, Pflegehilfsmitteln, Essen auf Rädern, Handwerkern etc.
Mit zunehmendem Alter verändert sich auch unsere Sehfähigkeit. Dies kann viele Risiken im häuslichen Umfeld bergen. Mit unseren Partnern entwickelt wir individuell auf Sie abgestimmt das für Sie passende Farbkonzept!