Die Behandlungspflege wird durch Ihren Hausarzt über eine Verordnung häuslicher Krankenpflege verordnet. Wir übernehmen die vom Arzt delegierte Leistung sowie die Beantragung und Abrechnung mit den Krankenkasssen.
Sobald Sie einen Pflegegrad haben und Pflegegeldleistungen erhalten, sind Sie dazu verpflichtet Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI durchführen zu lassen. Gerne übernehmen wir diese Leistungen und erbringen den Nachweis für Ihre Pflegekasse.
Sie benötigen Hilfe beim Einkaufen, Wäsche waschen, Putzen etc. Dann bieten wir Ihnen mit unseren Hauswirtschaftsleistungen ein weiteres Spektrum an Leistungen individuell auf Sie abgestimmt an.
Sie benötigen Hilfe beim Einkaufen, Wäsche waschen, Putzen etc. Dann bieten wir Ihnen mit unseren Hauswirtschaftsleistungen ein weiteres Spektrum an Leistungen individuell auf Sie abgestimmt an.