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Impfung

Behandlungspflege nach SGB V

Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst medizinisch notwendige Maßnahmen, die auf ärztliche Verordnung hin durch qualifiziertes Pflegepersonal erbracht werden – direkt bei Ihnen zu Hause.

 

Sie dient der sicheren und fachgerechten Durchführung ärztlich verordneter Therapien und ist ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Krankenpflege.

Als ambulanter Pflegedienst übernehmen wir diese Aufgaben zuverlässig, verantwortungsvoll und abgestimmt auf Ihre gesundheitlichen Bedürfnisse.

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Typische Leistungen der Behandlungspflege:

  • Medikamentengabe (richten und verabreichen von Tabletten, Tropfen, Injektionen)

  • Blutzuckermessung und Insulin-Injektionen

  • Wundversorgung und Verbandswechsel

  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/Verbänden

  • Katheterpflege, Stomaversorgung und Inkontinenzversorgung

  •  und mehr

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Wer hat Anspruch auf Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege wird durch den Haus- oder Facharzt verordnet und ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Kosten übernimmt die Krankenkasse nach Genehmigung der Verordnung.

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Wir helfen Ihnen gerne bei der Organisation, Beantragung und Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse und dem behandelnden Arzt.

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