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Behandlungspflege nach SGB V

Was versteht man unter Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege bezeichnet alle medizinischen Leistungen, die auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung von entsprechendem Fachpersonal durchgeführt werden.

Dies bedeutet, dass Ihnen Ihr Hausarzt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege ausstellt und somit die Leistungen an uns als Pflegedienst delegiert. 

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Welche Leistungen umfasst die Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Leistungen. Diese werden in insgesamt 4 Leistungsgruppen unterteilt:

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  • Leistungsgruppe 1     

z.B. Blutdruckmessung, Blutzuckermessung, Injektionen s.c., Medikamente richten/verabreichen,  Kompressionsstrümpfe ausziehen, Kompressionsverband abnehmen etc.

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  • Leistungsgruppe 2

z.B. Klistiere, Klysma, SPK, medizinische Einreibung, PEG-Versorgungen,

Kompressionsstrümpfe anziehen etc. 

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  • Leistungsgruppe 3

z.B. Injektionen i.m., akute Wundversorgungen, Stoma-Versorgungen, Katheterisierung,

Wochendispenser richten, etc. 

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  • Leistungsgruppe 4

z.B. chronische Wundversorgungen, Einlauf, Digitales Enddarm-Ausräumen etc. 

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Wer übernimmt die Kosten einer Behandlungspflege?

Sobald Ihnen eine Verordnung häuslicher Krankenpflege durch den Hausarzt/Krankenhaus vorliegt, können Sie diese bei einem Pflegedienst vorlegen. Wir als Pflegedienst kümmern uns um die Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Ein Mitarbeiter Ihrer Krankenkasse prüft die von uns eingereichte Verordnung und stellt entsprechend eine Genehmigung aus. Sobald wir diese Genehmigung vorliegen haben, können wir als Pflegedienst die erbrachten Leistungen mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.

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Brauche ich für die Behandlungspflege einen Pflegegrad?

Nein, die Behandlungspflege wird durch Ihren Hausarzt verordnet. Der Pflegegrad ist für die Durchführung von Behandlungspflegen nicht relevant!

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Worauf muss ich bei der Ausstellung einer Verordnung achten?

Verordnungen häuslicher Krankenpflege sind immer zeitlich begrenzt und müssen nach Ablauf des verordneten Zeitraums von Ihrem Hausarzt neu ausgestellt werden. 

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Besonderheiten 

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  • Erstverordnungen

Eine Erstverordnung darf für einen Zeitraum von 14 Tagen ausgestellt werden. Nach den ersten 14 Tagen muss Ihr Hausarzt eine neue Verordnung ausstellen. Diese darf dann für einen längeren Zeitraum ausgestellt werden.

 

  • Krankenhausvermeidungspflege

Bei einer Krankenhausvermeidungspflege ist eine Dauer von bis zu vier Wochen möglich. 

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Wie sollte eine Verordnung ausgefüllt sein und wo muss ich unterschreiben?

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Haben Sie noch Fragen zur Behandlungspflege nach SGB V?

Sprechen Sie uns einfach an!

 

 

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