
Verhinderunspflege
Die Pflege eines Angehörigen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die oft viel Zeit, Kraft und emotionale Energie erfordert. Doch auch pflegende Angehörige brauchen einmal eine Auszeit – sei es durch Krankheit, Urlaub oder einfach zur Erholung. Genau hier greift die Verhinderungspflege nach §â€¯39 SGB XI.
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Als ambulanter Pflegedienst stehen wir Ihnen zur Seite und übernehmen zeitweise die Pflege, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist. ​
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Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse, die stundenweise oder auch über mehrere Tage in Anspruch genommen werden kann. Sie ermöglicht es, dass die pflegebedürftige Person weiterhin gut versorgt ist, während die private Pflegeperson verhindert ist.
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Voraussetzungen für die Verhinderungspflege:
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Ein anerkannter Pflegegrad (ab Pflegegrad 2)
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Die pflegebedürftige Person wird seit mindestens 6 Monaten zu Hause von einer privaten Pflegeperson betreut
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Die Pflegeperson ist vorübergehend verhindert (z. B. durch Krankheit, Urlaub, Termine)
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Leistungsumfang und Kostenübernahme:
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Seit dem 01.07.2025 gilt ein gemeinsames Budget der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege über 3.539,00 € jährlich.
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Die Verhinderungspflege kann stundenweise, tageweise oder wochenweise erfolgen
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Sie kann mit anderen Leistungen (z. B. Pflegesachleistungen) kombiniert werden
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