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Grundpflege nach SGB XI

Was versteht man unter Grundpflege?

Die Grundpflege bezeichnet alle regelmäßigen und wiederkehrenden körperbezogenen Pflegemaßnahmen, die zu Ihrer Alltagsbewältigung beitragen.

 

Hierbei werden folgende grundlegende Maßnahmen berücksichtigt:

 

  • Körperpflege

  • Ernährung

  • Mobilität

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Die Versorgungen können sowohl von pflegenden Angehörigen als auch durch uns als Pflegedienst übernommen werden. 

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Wie wird mein Pflegegrad bei der Grundpflege berücksichtigt?

Sollten Sie einen Pflegegrad zugesprochen bekommen haben, stehen Ihnen je nach Pflegegrad monatlich Leistungen seitens der Pflegeversicherung zu! Hierbei wird zwischen folgenden Punkten unterschieden: 

 

  • Versorgung durch einen Pflegedienst

  • Versorgung durch Angehörige

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Welchen finanziellen Anspruch habe ich bei einer Versorgung durch einen Pflegedienst (Pflegesachleistung)?

Pflegegrad 1                 0,00 €

Pflegegrad 2             761,00 €

Pflegegrad 3          1.432,00 €

Pflegegrad 4          1.778,00 €

Pflegegrad 5          2.200,00 €

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Welchen finanziellen Anspruch habe ich bei einer Versorgung durch meine Angehörigen (Pflegegeldleistungen)?

Pflegegrad 1                 0,00 €

Pflegegrad 2            332,00 €

Pflegegrad 3             572,00 €

Pflegegrad 4            764,00 €

Pflegegrad 5             946,00 €

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Sollten Sie Pflegegeldleistungen erhalten, sind Sie zur Durchführung von Beratungseinsätzen durch einen Pflegedienst verpflichtet! Informationen zu Beratungseinsätzen nach §37.3 finden Sie hier!

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Welche Leistungen kann ich bei einer Versorgung durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen?

Bei einer Versorgung durch uns als Pflegedienst können Sie alle Leistungen aus unserem Leistungskatalog in Anspruch nehmen. Gerne beraten wir Sie und stellen für Ihre individuellen Bedürfnisse die optimale Versorgung zusammen! 

Unseren Leistungskatalog sowie unsere Preisliste finden Sie hier.

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Was passiert mit den Beträgen wenn ich nicht den gesamten Anspruch durch den Pflegedienst ausschöpfe?

Sollten Sie nicht den gesamten Ihnen zur Verfügung stehenden Betrag der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen, wird Ihnen dieser anteilig von der Pflegeversicherung erstattet. Sobald wir als Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet haben, prüft diese die Beträge und weist mögliche Erstattungen an Sie an.

Um einen Überblick über diese anteiligen Beträge zu erhalten, können Sie auch einen Pflegegeldrechner wie beispielsweise diesen verwenden: hier klicken!

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Kann ich auch Grundpflege in Anspruch nehmen wenn ich keinen Pflegegrad besitze?

Selbstverständlich können Sie auch Leistungen der Grundpflege ohne einen Pflegegrad abrufen.

Allerdings besteht dann kein Anspruch auf finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung und die Kosten müssen privat übernommen werden.

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Haben Sie noch Fragen zur Grundpflege nach SGB XI?

Sprechen Sie uns einfach an!

 

 

 

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