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Beratungseinsätze nach § 37.3

Was ist ein Beratungseinsatz nach §37.3?

Ein Beratungseinsatz nach §37.3 findet in Ihrer Häuslichkeit statt. Ziel eines Beratungseinsatzes ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und Ihre Pflegeperson zu unterstützten.

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Muss ich einen Beratungseinsatz durchführen lassen?

Ja, sobald Sie mindestens einen Pflegegrad 2 haben und Pflegegeldleistungen erhalten, sind Sie verpflichtet in regelmäßigen Abständen Beratungseinsätze durchführen zu lassen.

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Wie oft muss ich einen Beratungseinsatz durchführen lassen?

Die Häufigkeit der Durchführung von Beratungseinsätzen ist abhängig von Ihrem Pflegegrad.

  • Pflegegrad 2 & 3: halbjährlich (insgesamt 2x pro Jahr)

  • Pflegegrad 4 & 5: vierteljährlich (insgesamt 4x pro Jahr)

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Was wird bei einem Beratungseinsatz besprochen?

Bei einem Beratungseinsatz werden folgende Punkte besprochen

  • Ist die Pflege/Betreuung durch die Angehörigen sichergestellt?

  • Falls diese nicht sichergestellt ist muss dies begründet werden

  • Maßnahmenempfehlung

  • Pflegesachleistungen

  • Kurzzeitpflege

  • Wohnraumanpassungen

  • Mögliche Höherstufungen des Pflegegrades

  • Hilfsmittelbedarf

  • Tipps im Pflegealltag

  • Hinweise auf Pflegekurse/Schulungen 

  • alle weiteren für Sie wichtigen Fragen

 

Wer trägt die Kosten für einen Beratungseinsatz nach §37.3?

Die Kosten für einen Beratungseinsatz nach §37.3 trägt Ihre Pflegekasse.

Wir als Pflegedienst rechnen die Leistung direkt mit der Pflegekasse ab, so entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

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Was ist, wenn ich einen Termin versäumt habe?

Beim ersten Versäumnis eines Beratungseinsatzes wird ihre Pflegekasse sie schriftlich darauf hinweisen, dass ein Termin noch ausstehend ist und Sie auffordern diesen in einer entsprechenden Frist durchführen zu lassen. Sollten Sie diese Frist dann nochmals verstreichen lassen, ist Ihre Pflegekasse berechtigt, Ihr Pflegegeld um 50% zu kürzen.

Wird nach der Kürzung ein weiteres mal kein Beratungseinsatz nachgewiesen, ist die Pflegekasse sogar berechtigt Ihr Pflegegeld vollständig zu streichen. Es ist also wichtig, die Beratungseinsätze regelmäßig durchführen zu lassen.

 

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Haben Sie noch Fragen zu Beratungseinsätzen nach §37.3?

Sprechen Sie uns einfach an!

 

 

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