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Beratungseinsätze nach § 37.3

Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und von Angehörigen oder anderen Privatpersonen zu Hause gepflegt werden, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen.

Dieser Einsatz dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und ist gleichzeitig eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige.

Als zugelassener Pflegedienst führen wir diese Einsätze kompetent, zuverlässig und mit Blick auf Ihre individuelle Situation durch.

Wann ist der Beratungseinsatz notwendig?

Die Häufigkeit hängt vom Pflegegrad ab:

  • Pflegegrad 2 und 3: mindestens alle 6 Monate

  • Pflegegrad 4 und 5: mindestens alle 3 Monate

  • Pflegegrad 1: freiwillige Beratung möglich (wird von der Pflegekasse bezahlt)

Ziele und Inhalte der Beratung:

  • Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege

  • Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger

  • Fachliche Tipps zur Pflege, Hilfsmittel, Lagerung, Ernährung etc.

  • Hinweise zu weiteren Leistungen oder Entlastungsangeboten

  • Dokumentation und Weiterleitung des Beratungsnachweises an die Pflegekasse

Was passiert, wenn der Einsatz nicht erfolgt?

Wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungseinsätze nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen. Deshalb ist es wichtig, die Termine frühzeitig zu vereinbaren.

 

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